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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen gfuchste UG (haftungsbeschränkt) und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind stillschweigend vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte 1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der gfuchste UG weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. 1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber der gfuchste UG eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. 1.3. Die gfuchste UG überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das gesamte Nutzungsrecht übertragen. Die gfuchste UG bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. 1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen gfuchste UG und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. 1.5. Die gfuchste UG hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der gfuchste UG eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der gfuchste UG, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2. Vergütung 2.1. Die Vergütungen werden gemäß § 19 Abs. 1 Unternehmergesetzt ohne Umsatzsteuer erhoben und sind ohne Abzüge zahlbar. 2.2. Die Vergütungen sind bei Abnahme des Mediums bzw. nach Rechnungsstellung fällig. 2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung und den Mehraufwand zu zahlen. 2.4. Die gfuchste UG behält sich bei Dienstverträgen / angenommenen Angeboten den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist die gfuchste UG berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen.

3. Fremdleistungen 3.1. Die gfuchste UG ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Hierzu zählen insbesondere Leistungen, die durch Druckereien, Folienschnittunternehmen oder Ähnliches erbracht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der gfuchste UG hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen. 3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der gfuchste UG abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, der gfuchste UG im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung. 3.3. Die gfuchste UG tritt für weitere Produktionsschritte nicht in Vorleistung. Falls nicht anderweitig vereinbart, so hat der Auftraggeber die Kosten für Druck und sonstige Weiterverarbeitung direkt mit dem entsprechenden Auftragnehmer abzurechnen. Anderweitige Vereinbarungen zwischen der gfuchste UG und seinem Auftraggeber bleiben hierbei unberührt. 3.4. Die gfuchste UG wählt die Erfüllungsgehilfen für Fremdleistungen selbst nach produktionstechnischen Aspekten aus. Sie entscheidet hierbei primär nach Qualität und erst sekundär nach dem Preis. Wünscht der Auftraggeber explizit einen anderen Fremdleister, so hat er dies spätestens bei der Auftragsvergabe kundzutun. Gewährleistungen und Ansprüche, die der Fremdleister zu erfüllen hat, sind ausschließlich bei ihm zu stellen.

4. Eigentum, Rückgabepflicht 4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind der gfuchste UG spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. 4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5. Herausgabe von Daten 5.1. Die gfuchste UG ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten im Original herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die gfuchste UG ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 5.2. Hat die gfuchste UG dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten im Original zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der gfuchste UG verändert werden. 5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. 5.4. Die gfuchste UG haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung die gfuchste UG ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. Ebenso wenig haftet die fuchste UG für Schäden, die durch Viren, Trojaner oder sonstige Spy- oder Malware an elektronischen Datenverarbeitungssystemen entstehen.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster 6.1. Der Auftraggeber legt der gfuchste UG vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor. 6.2. Soll die gfuchste UG die Produktionsüberwachung durchführen, schließen sie und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt die gfuchste UG die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen. 6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der gfuchste UG zehn einwandfreie Muster (Arbeitsproben) unentgeltlich. Die gfuchste UG darf diese ohne weitere Rücksprache zur Eigenwerbung nutzen.

7. Haftung 7.1. Die gfuchste UG haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. 7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. 7.4. Die gfuchste UG haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Gestaltungs- und Designarbeiten. 7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der gfuchste UG geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 7.6. Die gfuchste UG haftet nicht für Schäden und Mängel, die Dritte (Fremdleister, Zusteller, Lieferanten etc.) verursachen und zu vertreten haben.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen 8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für die gfuchste UG Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen. 8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die gfuchste UG eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. 8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der gfuchste UG übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die gfuchste UG im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand 9.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der gfuchste UG als Gerichtsstand vereinbart. 9.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. 9.3 Gerichtsstand ist der Sitz der gfuchste UG.

Nicht hier aufgeführte Punkte entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Angebot.
Stand August 2018